11. Dezember 2024 / Kreis Gütersloh

Kreisverwaltung vom 24. Dezember bis 1. Januar geschlossen

Gütersloh. Von Dienstag, 24. Dezember, bis einschließlich Mittwoch, 1. Januar 2025, bleiben die Dienststellen des...

von Lena Baron

Gütersloh. Von Dienstag, 24. Dezember, bis einschließlich Mittwoch, 1. Januar 2025, bleiben die Dienststellen des Kreises Gütersloh geschlossen. Das gilt nicht nur für die zwei Kreishäuser in Gütersloh und das Kreishaus in Wiedenbrück, sondern beispielsweise auch für sämtliche Standorte der Abteilung Jugend oder des Jobcenters. Die Leitstelle und die Rettungswachen bilden eine Ausnahme, diese sind wie gewohnt rund um die Uhr für die Bürgerinnen und Bürger besetzt. Dort wo es notwendig ist – etwa bei Fragen der Kindeswohlgefährdung, des Gewässerschutzes oder des Infektionsschutzes – werden Notdienste und Notrufnummern erreichbar sein. Für die angeordneten Brückentage zwischen den Feiertagen nehmen die Mitarbeitenden Urlaub oder Überstundenausgleich.

Es kann vereinzelt vorkommen, dass Abteilungen den Tag vor Weihnachten nur eingeschränkt erreichbar sind und bestimmte Dienstleistungen nicht erledigt werden können. Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, sich rechtzeitig um Dokumente und Termine zu kümmern.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung stehen im neuen Jahr ab Dienstag, 2. Januar, wieder wie gewohnt zur Verfügung.

Ein gesonderter Hinweis aus der Abteilung Gesundheit: Angesichts der zu erwartenden Nachfrage weisen die Mitarbeitenden darauf hin, dass Beglaubigungen von Bescheinigungen bei der Mitnahme von Betäubungsmitteln nur bis Freitag, 20. Dezember, ausgestellt werden. Wer vor dem Weihnachts- oder Winterurlaub noch eine Bescheinigung für den Grenzübertritt (in Schengener Vertragsstaaten und außerhalb des Schengen-Raumes) benötigt, kann telefonisch einen Termin unter 05241/85 1652 oder per E-Mail an medizinialaufsicht@kreis-guetersloh.de vereinbaren. 

Quelle: Kreis Gütersloh - hier Original öffnen (www.kreis-guetersloh.de)

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