Gütersloh. Nachdem das Friedrich-Löffler-Institut, das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit auf der Ostseeinsel Riems, den erneuten Ausbruch der Geflügelpest in einem Geflügelbetrieb im Kreis Paderborn, dieses Mal in Delbrück-Westenholz, bestätigt hat, sind seitens der Veterinärämter der Kreise Paderborn und Gütersloh Restriktionszonen eingerichtet worden. Ähnlich wie bei dem ersten Ausbruch Ende September reichen die Restriktionszonen rund um den Ausbruchsbetrieb weit in den Kreis Gütersloh hinein. Die Tötung der über 4.000 Gänse, Enten und Hühner hatte das Veterinäramt des Kreises Paderborn bereits nach der Verdachtsmeldung veranlasst.
In den Restriktionszonen gelten strikte Auflagen für Geflügelhalter. So dürfen beispielsweise Geflügel, Geflügelfleisch, Eier, Futtermittel, Dung und Einstreu nicht transportiert werden. Die im entsprechenden Amtsblatt mit der Nr. 971 vom heutigen Tag genannten Auflagen gelten ab Donnerstag, 6. November, 0 Uhr und bleiben bis auf Widerruf in Kraft. Die Schutzzone hat einen Radius von drei Kilometern um den Ausbruchsbetrieb, die Überwachungszone einen von zehn Kilometern. Mittels einer interaktiven Karte im Internetauftritt des Kreises, in die man reinzoomen kann, lässt sich adressenscharf feststellen, welche Geflügelhalter betroffen sind. In beiden Zonen sind weitreichende Maßnahmen getroffen worden, um eine Ausbreitung der Geflügelpest zu vermeiden. So darf in beiden Zonen kein Geflügel transportiert werden. Jegliches Geflügel ist aufzustallen, um keinen Kontakt zu Wildvögeln zu ermöglichen, die die Geflügelpest übertragen können. Eine Auflistung sämtlicher Auflagen innerhalb der beiden Zonen findet sich in der Allgemeinverfügung vom heutigen Mittwoch, 5. November, die im Internet zu finden ist: www.kreis-guetersloh.de/gefluegelpest
Quelle: Kreis Gütersloh - hier Original öffnen (www.kreis-guetersloh.de)


