29. Januar 2025 / Kreis Gütersloh

Schnellbuslinie zwischen Verl und Bielefeld

Gütersloh. Der Kreis Gütersloh beauftragt gemeinsam mit der Stadt Bielefeld – sofern sie dem Vorhaben zustimmt –...

von Lena Baron

Gütersloh. Der Kreis Gütersloh beauftragt gemeinsam mit der Stadt Bielefeld – sofern sie dem Vorhaben zustimmt – eine Schnellbuslinie von Verl nach Bielefeld. Betriebsstart könnte der 30. Juni dieses Jahres sein, wenn die Linie bis zum 30. April beauftragt wird. Das beschlossen die Mitglieder des Ausschusses für Mobilität in ihrer Sitzung am Dienstag, 28. Januar, einstimmig. Der Kreisausschuss stimmt darüber am 17. Februar final ab. 

Geplant ist, dass die Busse stündlich auf der Linie zwischen Verl und Bielefeld von montags bis samstags verkehren, an Sonn- und Feiertagen gäbe es kein Fahrtangebot. Montags bis freitags könne der Bus von 6 bis 20 Uhr genutzt werden, samstags von 9 bis 18 Uhr. Die Stadt Verl plant – sofern die Gremien zustimmen – ein erweitertes Fahrtangebot, um das Angebot vor allem in den Abendstunden und den Wochenenden attraktiver zu machen. Nach dieser Erweiterung würde der Busverkehr von montags bis freitags nicht um 20 Uhr, sondern 22 Uhr enden. Samstags würde der Bus auch über 18 Uhr hinaus bis 22 Uhr fahren. Damit die Busverbindung an Sonn- und Feiertagen genutzt werden kann, plant die Stadt Verl ein stündliches Fahrtangebot von 9 bis 22 Uhr. Die Kosten, die für die zusätzlichen Fahrten anfallen, trägt die Stadt Verl.

Nach Zustimmung der Stadt Bielefeld wird diese Schnellbuslinie zusammen mit dem Kreis Gütersloh einen Förderantrag beim Verkehrsverbund Ostwestfalen-Lippe (VVOWL) stellen, welcher bis Ende 2032 befristet ist. Wird dieser bewilligt, werden 90 Prozent der Betriebskosten übernommen, sodass ein Eigenanteil an die Stadt Bielefeld und den Kreis Gütersloh entfällt. Nach aktuellen Prognosen beträgt der Eigenanteil jeweils rund 30.000 Euro pro Jahr, wenn dieser hälftig geteilt wird. Dabei handelt es sich um einen Durchschnittswert, bei dem unter anderem inflationsbedingte Mehrkosten berücksichtigt sind.

Quelle: Kreis Gütersloh - hier Original öffnen (www.kreis-guetersloh.de)

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