9. November 2023 / Kreis Gütersloh

Schuleingangsuntersuchungen an zentralen Standorten

Gütersloh. Bei schulpflichtigen Kindern wird vor Schulbeginn unter anderem das Seh- und Hörvermögen getestet sowie...

Veröffentlicht am 9. November 2023 um 09:57 Uhr von Lena Baron

Gütersloh. Bei schulpflichtigen Kindern wird vor Schulbeginn unter anderem das Seh- und Hörvermögen getestet sowie die sprachliche, geistige, körperliche und soziale Entwicklung begutachtet. Das ist Teil der Schuleingangsuntersuchungen, die im Kreis Gütersloh von der Abteilung Gesundheit durchgeführt werden. Um die Untersuchungen trotz des Anstiegs der schulpflichtigen Kinder und des Fachkräftemangels zu gewährleisten, beabsichtigt die Abteilung Gesundheit ihre Prozesse zu optimieren. Um Zeit und Personal zu sparen, sollen zunächst zentrale Untersuchungsstandorte in jeder Kommune gefunden werden. Die Politikerinnen und Politiker haben im Ausschuss für Gesundheit über die Anpassungen beraten.

In den vergangenen Jahren hat die Abteilung Gesundheit deutlich mehr Kinder untersucht. Im Vergleich zum Einschulungsjahr 2019 ist die Zahl der schulpflichtigen Kinder um 25 Prozent gestiegen. In den kommenden Jahren ist mit einem weiteren Anstieg zu rechnen. Während die Zahl der zu untersuchenden Kinder wächst, ist der Gesundheitsbereich gleichzeitig vom Fachkräftemangel betroffen. In 2019 gab es in der Abteilung Gesundheit noch 14 Teams – zusammengesetzt aus medizinischen Fachangestellten und Schulärzten – die Kinder vor Schulbeginn untersucht haben. Heute sind es neun Teams. 

Bei Schuleingangsuntersuchungen wird zwischen zwei Gruppen unterschieden: Kinder mit besonderem Förderbedarf, die im Kreishaus untersucht werden, und Kinder ohne Entwicklungsauffälligkeiten, die aktuell noch vor Ort in Kindertageseinrichtungen untersucht werden. Eine Untersuchung vor Ort bedeutet einen hohen personellen und organisatorischen Aufwand beispielsweise durch Terminabsprachen mit den Kindertageseinrichtungen oder händischem Abarbeiten von Listen. Aktuell muss das Gesundheitsamt für eine Untersuchung bei einem Kind ohne Entwicklungsauffälligkeiten jeweils eine halbe Stunde für die ärztliche Untersuchung sowie für die Vor- und Nachbereitung einplanen. Die Fahrtzeiten der Mitarbeitenden sind dabei noch nicht berücksichtigt.

Um die Untersuchungen effizienter abarbeiten zu können, beabsichtigt die Abteilung Gesundheit die Abläufe schrittweise zu optimieren. Statt an mehreren Untersuchungsstandorten pro Kommune, soll es zunächst pro Kommune möglichst einen Untersuchungsstandort geben. Über mögliche weitere Veränderungsbedarfe wird die Politik in den kommenden Monaten informiert. 

Quelle: Kreis Gütersloh - hier Original öffnen (www.kreis-guetersloh.de)

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