24. Februar 2026 / Kreis Gütersloh

Zahl der Elektrofahrzeuge stieg um 17 Prozent / Umstellung auf bargeldlosen Zahlungsverkehr

Gütersloh. Die Kfz-Zulassungsstelle des Kreises Gütersloh verzeichnete im Jahr 2025 mit 23.956 Neu- und...

von Jan Focken

Gütersloh. Die Kfz-Zulassungsstelle des Kreises Gütersloh verzeichnete im Jahr 2025 mit 23.956 Neu- und Wiederzulassungen erneut ein sehr hohes Arbeitsaufkommen. Neu zugelassen wurden 14.517 Fahrzeuge, was die weiterhin hohe Nachfrage nach Fahrzeugen im Kreis Gütersloh unterstreicht.

Besonders stark nachgefragt waren zudem Umschreibungen mit Halterwechsel und die Ausstellung von Ersatzpapieren. Insgesamt wurden im vergangenen Jahr 34.084 Umschreibungen mit Halterwechsel bearbeitet. Dazu zählten Umschreibungen von Fahrzeugen aus anderen Zulassungsbezirken, Wiederzulassungen mit Halterwechsel sowie Umschreibungen innerhalb des Kreises Gütersloh. Die Kfz-Zulassungsstelle stellte insgesamt 18.511 Ersatzpapiere aus, darunter Ersatz-Zulassungsbescheinigungen und weitere fahrzeugbezogene Unterlagen.

Weiterhin zugenommen hat die Zahl der Elektro- und E-Hybridfahrzeuge. Während Ende 2024 10.331 vollelektrische Fahrzeuge registriert waren, stieg diese Zahl bis Ende 2025 auf 12.130 Fahrzeuge – ein Zuwachs von rund 17 Prozent. Bei den E-Hybridfahrzeugen erhöhte sich der Bestand im gleichen Zeitraum von 15.335 auf 18.736 Fahrzeuge, was einem Anstieg von rund 22 Prozent entspricht.

Die überwiegende Zahl der Kundinnen und Kunden erledigen ihre Anliegen in Präsenz. Die Möglichkeit Fahrzeuge online zuzulassen wurde 499 mal genutzt. Deutlich höher fiel die Zahl der online abgemeldeten Fahrzeuge aus: 10.285.

Dank effizienter Arbeitsabläufe und eines engagierten Teams konnten die Zulassungsvorgänge trotz der hohen Auslastung bei einer durchschnittlichen Wartezeit von 17 Minuten im Jahr 2025 zuverlässig und serviceorientiert gewährleistet werden. Da die Auslastung der Zulassungsstelle jahres- und tageszeitlich stark schwankt, empfiehlt es sich, Termine online zu reservieren. 

Neuer Service ab 1. April 2026: Bargeldloser Zahlungsverkehr

Ab dem 1. April 2026 stellt die Kfz-Zulassungsstelle des Kreises Gütersloh ihre Zahlungsabwicklung vollständig auf bargeldlose Verfahren um. Gebühren können dann dort nur noch bargeldlos beglichen werden. Ziel der Umstellung ist es, Abläufe weiter zu optimieren, Wartezeiten zu reduzieren und die Sicherheit im Zahlungsverkehr zu erhöhen. 

Quelle: Kreis Gütersloh - hier Original öffnen (www.kreis-guetersloh.de)

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