19. Februar 2026 / Lokalnachrichten aus Verl

Stadt Verl startet zweite Runde des Förderprogramms „Nachhaltigkeit“

Verl stellt erneut 200.000 Euro für Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsmaßnahmen bereit – Antragstellung ab 23. Februar 2026 möglich

von SD

Nach dem erfolgreichen Auftakt im Jahr 2025 geht das Förderprogramm „Nachhaltigkeit“ der Stadt Verl in die nächste Runde.

Aufgrund der hohen Resonanz hat der Rat der Stadt Verl auf Vorschlag der Stadtverwaltung beschlossen, das Programm fortzusetzen und Bürgerinnen und Bürger erneut bei der Umsetzung konkreter Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsmaßnahmen zu unterstützen. Die neue Förderrunde startet am 23. Februar und endet mit Ausschöpfung des abermals 200.000 Euro umfassenden Fördermittelbudgets, spätestens jedoch am 31. Dezember 2026.

„Der Zuspruch im letzten Jahr war überwältigend und hat gezeigt, dass die Verlerinnen und Verler bereit sind, für den Klimaschutz aktiv zu werden. Es freut mich deshalb besonders, dass wir dieses Engagement mit einer zweiten Förderrunde würdigen und fortsetzen können“, sagt Bürgermeister Robin Rieksneuwöhner. „Der Beschluss im Rat unterstreicht, dass hier alle an einem Strang ziehen.“

Ein Schwerpunkt wird erneut auf dem Ausbau erneuerbarer Energien liegen. Besonders stark nachgefragt waren 2025 Maßnahmen wie die Installation von Photovoltaik-Anlagen, Batteriespeichern und Balkonkraftwerken.

„Um die Fördermittel nun noch mehr Menschen zugänglich machen zu können, haben wir die Förderhöhen leicht angepasst. So können wir eine breitere Wirkung erzielen und noch mehr Projekte in unserer Stadt anstoßen“, so Klimaschutzmanagerin Isabel Barsties. Geförderte Maßnahmen

Der Umfang der geförderten Maßnahmen ist breit:

  • Photovoltaik-Anlagen (Neuinstallation oder Erweiterung, auch mit Dachbegrünung)
  • Batteriespeicher und Balkonkraftwerke
  • Dach- und Fassadenbegrünung
  • Zisternen und Entsiegelung von Flächen
  • Pflanzung heimischer Bäume und Sträucher
  • Nisthilfen und Saatgut zur Förderung der Biodiversität
  • Zuschüsse zur Reparatur von Haushaltsgroßgeräten
  • Energieberatung durch die Verbraucherzentrale NRW
  • Hochwertige Fahrradabstellmöglichkeiten
Wichtige Änderungen gegenüber 2025
  • Keine Einschränkung mehr auf Eigennutzung von Wohngebäuden
  • Maximale Fördersumme (3.500 €) gilt pro Objekt statt pro Haushalt
  • 50-%-Erweiterungsregel bei PV-Anlagen entfällt
  • Mindestens 500 € förderfähige Kosten erforderlich
  • Reduzierte Förderhöhen für PV-Anlagen und Batteriespeicher
Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt unkompliziert über ein Online-Formular. Wichtig: Erst nach Bewilligung darf mit der Maßnahme begonnen werden. Bereits gestartete oder abgeschlossene Projekte können nicht nachträglich gefördert werden.

Weitere Informationen, Förderrichtlinien und das Formular sind unter www.verl.de/klimaschutz verfügbar.

Ansprechpartnerin:
Andrea Kaltefleiter
Zimmer 110
E-Mail: andrea.kaltefleiter@verl.de
Telefon: 05246 / 961-252

Fragen zum Programm:
Klimaschutzmanagerin Isabel Barsties
E-Mail: Isabel.Barsties@verl.de
Telefon: 05246 / 961-107

Bildzeile: Die hohe Nachfrage nach Balkonkraftwerken in der ersten Förderrunde freut Bürgermeister Robin Rieksneuwöhner und Klimaschutzmanagerin Isabel Barsties, die nun das neue Förderprogramm „Nachhaltigkeit“ vorstellten. Fotocredits: Stadt Verl

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