Landesregierung weitet Kriterien für Notfallbetreuung in Schulen ab Montag aus
Seit dem 18. März bieten die Schulen aufgrund der landesweiten Schulschließungen eine Notfallbetreuung für Kinder der 1. bis 6. Jahrgangsstufe an. Bislang bestand ein Anspruch, wenn beide Elternteile in kritischen Infrastrukturen beruflich tätig sind. Mit Wirkung ab dem kommenden Montag, 23.März, bis einschließlich zum 19. April wird die bestehende Regelung wie folgt erweitert:
- Einen Anspruch auf Notbetreuung haben alle Beschäftigten – unabhängig von der Beschäftigung des Partners oder der Partnerin –, die in kritischen Infrastrukturen beschäftigt sind, dort unabkömmlich sind und eine Betreuung im privaten Umfeld nicht gewährleisten können.
- Wo ein Ganztagsangebot besteht, ist ab sofort auch eine Betreuung aller Schülerinnen und Schüler bis in den Nachmittag sichergestellt. Dies gilt unabhängig davon, ob das jeweilige Kind einen Ganztagsplatz bzw. OGS-Platz hat.
- Der zeitliche Umfang der Notbetreuung wird ausgeweitet. Die Notbetreuung steht bei Bedarf an allen Tagen der Woche, also auch samstags und sonntags, und in den Osterferien mit Ausnahme von Karfreitag bis Ostermontag zur Verfügung.
Eltern, bei denen mindestens ein Elternteil zu dem Kreis der im Bereich kritischer Infrastrukturen beruflich Tätigen gehört, können mit Hilfe eines auf www.verl.de/coronavirus zur Verfügung gestellten Formulars bei der jeweiligen Schule einen Antrag auf Notfallbetreuung stellen. Dort sind auch die Leitlinien des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales zu finden, in denen der Personenkreis näher bestimmt wird.