Wie sollen in den nächsten Jahren die Flächen im Regierungsbezirk Detmold entwickelt werden? Wo können – auch unter Berücksichtigung des Natur- und Landschaftsschutzes – beispielsweise neue Wohn- und Gewerbestandorte entstehen? Antworten auf diese Fragen gibt der Regionalplan OWL, der seit 2015 neu aufgestellt wird. Dabei fließen unter anderem Stellungnahmen der Kommunen ein. Auch der Rat der Stadt Verl hatte eine Stellungnahme abgegeben. Nun liegt der aktuelle Entwurf des Regionalplans vor. Darin sind einige Änderungswünsche des Verler Rates berücksichtigt.
So insbesondere hinsichtlich der potenziellen Wohnbau- und Gewerbeentwicklung. Der Erstentwurf sah eine gewerbliche Entwicklung Verls in Sürenheide östlich und westlich der Sürenheider Straße vor. Mit Blick auf die angrenzende Wohnbebauung am Brummelweg konnte die Stadt Verl jedoch erwirken, dass die Flächen östlich der Sürenheider Straße aufgehoben wurden. Der westliche Bereich wird nun im Wesentlichen als Siedlungsfläche dargestellt, sodass hier künftig weitere Wohnentwicklung möglich ist.
Flächen für die gewerbliche und industrielle Nutzung finden sich östlich und westlich der Isselhorster Straße ergänzend zu den bestehenden Gewerbeflächen sowie nördlich der Autobahn in der Pausheide. Die von der Stadt Verl geforderte Verkleinerung des Standortes Pausheide mit Blick auf das nahe Naturschutzgebiet „Grasmeerwiesen“ wurde durch die Regionalplanungsbehörde zwar nicht umgesetzt. Aber der Standort Pausheide wurde nochmals deutlich als interkommunal zu entwickelndes Gewerbegebiet gekennzeichnet. Das bedeutet, dass hier – mit der Ausnahme von ca. zehn Hektar Fläche – eine Entwicklung nur gemeinsam mit anderen Kommunen möglich ist. Ein weiteres für die Stadt Verl bedeutendes interkommunales Gewerbegebiet findet sich auf Rietberger Gebiet, direkt angrenzend an das bestehende Gewerbegebiet im Verler Westen.
Eine potentielle Wohnbauentwicklung weist der aktuelle Entwurf direkt westlich des Westrings sowie östlich und südlich der bestehenden Wohnbaugebiete aus. Darüber hinaus wird Bornholte-Bahnhof erstmals als Allgemeiner Siedlungsbereich dargestellt, was wichtige Entwicklungsmöglichkeiten eröffnet. In Kaunitz wird eine mögliche Wohnbaufläche im weiteren Verlauf des Köldingswegs ausgewiesen, sodass die Erweiterung des neuen Wohngebietes zukünftig weiterverfolgt werden kann. Auch im Verler Westen sowie in Sende und Sürenheide gibt es nach wie vor Entwicklungsoptionen.
Der Regionalplan legt zudem Bereiche für eine Entwicklung der Natur fest. Im Erstentwurf trennte ein Regionaler Grünzug die gewerblichen Bereiche zwischen Brummelweg und Hülshorstweg. Im weiteren Verlauf erstreckte er sich zudem nach Süden über die Gütersloher Straße, überplante bereits bebaute Grundstücke und verhinderte somit eine ressourcenschonende, beidseitige Bebauung entlang des Strothwegs.
Da der Regionale Grünzug entgegen der Einwände der Stadt Verl im neuen Entwurf weiterhin nahezu im gleichem Umfang dargestellt ist, wurde jetzt im zweiten Beteiligungsverfahren erneut eine entsprechende Stellungnahme eingereicht. Darüber hinaus ist im aktuellen Entwurf ein weiterer Grünzug zwischen Verl und Bornholte platziert, der die Ortsteile langfristig voneinander trennen soll. Da auch hier vorhandene bauliche Strukturen überplant und damit deren Weiterentwicklung verhindert werden, plädiert die Stadt Verl ebenfalls für eine Aufhebung oder Reduzierung.
Alle eingegangenen Stellungnahmen werden nun durch die Bezirksregierung geprüft. Ob eine erneute Offenlegung des Plans und damit ein erneutes Beteiligungsverfahren geplant ist, ist aktuell nicht bekannt. Ohne erneute Offenlegung ist mit einer Beschlussfassung über den Regionalplanentwurf bis zum Ende dieses Jahres zu rechnen.
Regionalplan OWL – Entwurf 2023 – Zeichnerische Festlegungen (Ausschnitt Verl, Blatt 23)
Quelle: Stadt Verl - hier Original öffnen (www.verl.de)Bildnachweis: (C) Pixabay


