Wer in den eigenen vier Wänden auf Pflege angewiesen ist und oder einen Angehörigen pflegt, ist auf ein gutes Netzwerk angewiesen. Dazu können auch Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfer (Freunde, Bekannte, Nachbarn) bzw. Einzelhelferinnen und Einzelhelfer (Minijob) gehören, die Pflegebedürftige in der häuslichen Umgebung unterstützen und pflegende Angehörige entlasten. Die Stadt Verl bietet in Kooperation mit dem Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz OWL und gefördert durch die AOK Nordwest jetzt für alle Interessierten erstmals einen Nachbarschaftshilfe- Kurs an. An den beiden Kurstagen am Freitag, 16. Oktober, von 16 bis 19 Uhr und am Samstag, 17. Oktober, von 9 bis 16 Uhr im Rathaus Verl wird Basiswissen zur Unterstützung von pflegebedürften Menschen in ihrem eigenen Zuhause vermittelt. Die Teilnahme ist kostenlos.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erfahren unter anderem Wissenswertes über verschiedene Alterserkrankungen, wie sie mit Notfallsituationen umgehen können und wie man am besten auf Menschen mit Pflegebedarf eingehen sollte. Am Ende steht die Anerkennung als Nachbarschaftshelferin oder Nachbarschaftshelfer bzw. Einzelhelferin oder Einzelhelfer nach Landesrecht entsprechend der Anerkennungs- und Förderungsverordnung. Zu den möglichen Tätigkeiten der Nachbarschaftshilfe gehören beispielsweise: Unterstützung bei der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte, Gedächtnistraining, Entspannungsübungen, Gespräche, auf die Interessen der Person ausgerichtete Tätigkeiten (z.B. Musizieren, Kochen, Lesen), Spaziergänge, gemeinsames Einkaufen, Begleitung bei Arztbesuchen, leichte Bewegung, Begleitung zu Veranstaltungen und Ausflügen. Grundpflegerische Tätigkeiten hingegen sind ausgenommen.
Nachbarschaftshilfe ist eine freiwillige Unterstützung, die nicht erwerbsmäßig ist und ehrenamtlich von Personen erbracht wird, die nicht verwandt sind bzw. nicht in einem gemeinsamen Haushalt leben. Mit der Qualifikation über den Nachbarschaftshilfe-Kurs können Interessierte jedoch seit 2019 für ihre Unterstützungsangebote für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige eine (pauschale) Aufwandsentschädigung von der Pflegekasse des Pflegebedürftigen erhalten. Dafür steht jedem Pflegebedürftigen mit anerkanntem Pflegegrad der sogenannte Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro pro Monat zu. Zusätzlich können für eine Unterstützung im Alltag noch maximal 40 Prozent der Pflegesachleistungen umgewidmet werden. Für die Nachbarschaftshelferin oder den Nachbarschaftshelfer sind die Einnahmen steuerfrei, außerdem besteht eine Unfallversicherung.
Der Kurs richtet sich auch an Einzelkräfte, die ihre Leistungen im Rahmen eines unmittelbaren Beschäftigungsverhältnisses mit einer pflegebedürftigen Person erbringen (Minijob). Für nähere Informationen und Kursanmeldungen bis zum 9. Oktober steht Sandra Hasenbein unter Tel. (05246) 961-204 und sandra.hasenbein@verl.de zur Verfügung.
Der Nachbarschaftshilfe - Kurs
Ein gutes Netzwerk schaffen
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