Am Sonntag, 13. September, stehen die Kommunalwahlen an. Wir haben für Sie die wichtigsten Punkte noch einmal aufgeführt.
Virenschutz im Wahllokal:
In den vergangenen Tagen sorgte die aktuelle Coronaschutz-Verordnung des Landes NRW vom 31. August für klare Regeln am Wahlsonntag. Die wichtigste: Die Wählerinnen und Wähler müssen, wie z.B. im Supermarkt oder in der Tankstelle, eine Mund-Nase-Bedeckung tragen, wenn sie das Gebäude mit dem Wahllokal betreten.
Briefwahl:
Wer bei den Kommunalwahlen am kommenden Sonntag, 13. September, seine Stimme nicht im Wahllokal, sondern per Briefwahl abgeben möchte, kann die Briefwahlunterlagen noch bis Freitag, 11. September, 18 Uhr, im Wahlamt des Rathauses beantragen. Dort kann auf Wunsch auch gleich gewählt werden.
Um bei der Auszählung der Stimmen berücksichtigt werden zu können, müssen die Briefwahlunterlagen bis spätestens Sonntag, 16 Uhr, im Rathaus vorliegen.
Barrierefreie Wahlen für blinde und sehbehinderte Menschen:
Am 13. September werden blinde und sehbehinderte Menschen in NRW zum ersten Mal flächendeckend barrierefrei an einer Kommunalwahl teilnehmen können. Gemeinsam mit den Blinden- und Sehbehindertenvereinen in NRW haben die Kommunen Unterstützungsmaßnahmen für Menschen mit einer Sehbehinderung entwickelt, die es ihnen erlauben, ihre Stimme bei der Kommunalwahl selbständig, frei und geheim abzugeben.
Damit sehbehinderte Menschen wissen, wo sie die Kreuze setzen müssen, um „ihre“ Kandidatinnen und Kandidaten zu wählen, erhalten sie auf Wunsch beim Blinden- und Sehbehindertenverein Westfalen e. V. ein kostenloses Wahlhilfepaket mit einer Wahlschablone. Die Stimmzettel werden bei der Wahl in diese Schablone eingelegt. Über die nummerierten Öffnungen kann dann leicht an der gewünschten Stelle ein Kreuz gemacht werden. Wie das genau funktioniert, erläutert eine CD, die ebenfalls in dem Wahlhilfepaket enthalten ist. Welche Kandidatin oder welcher Kandidat sich hinter den einzelnen Öffnungen verbirgt, verraten akustische Stimmzettel.
Angefordert werden kann das Wahlhilfepaket beim Blinden- und Sehbehindertenverein Westfalen e. V. unter Tel. 0231 / 557590-0 oder info@bsvw.de. Gleichzeitig erhalten die Wählerinnen und Wähler mit dem Wahlhilfepaket auch die Telefonnummern des akustischen Dienstes für die einzelnen Stimmzettel des eigenen Wahlbezirkes.
Wahlbezirke der Stadt Verl:
Die Wahlbezirke finden Sie hier.
Kommunalwahl 2020 in leichter Sprache:
Die Landeszentrale für politische Bildung NRW hat in einer Bröschüre alle wichtigen Informationen zur Kommunahlwahl zusammengestellt. Diese ist in leicht verständlicher Sprache geschrieben, damit Personen die nicht gut lesen können oder wenig Deutschsprechen ebenfalls die Möglichkeit haben, alle benötigten Informationen zu bekommen.
Die Broschüre finden Sie hier.
Die Kandidaten für das Amt des Bürgermeisters und die Wahlbezirkskandidatinnen und -kandidaten für die Wahl des Stadtrates finden Sie unter verl.de.