9. April 2021 / Wissenswertes

Negativer Selbsttest reicht zur Vorlage nicht aus

Gut zu wissen!

Veröffentlicht am 9. April 2021 um 12:00 Uhr

Bürgertestungen statt Notbremse: Nach diesem Prinzip verfährt bekanntlich seit dem 30. März der Kreis Gütersloh. Die Bürgerinnen und Bürger können auf diese Weise trotz einer Inzidenz über 100 weiterhin verschiedene Angebote und Dienstleistungen mit Vorlage eines negativen Schnelltestes, der nicht älter als 24 Stunden ist, wahrnehmen. Reicht dafür auch ein Selbsttest? Und gelten die Regeln auch für bereits Geimpfte? Diese Fragen erreichen momentan besonders häufig das Ordnungsamt der Stadt Verl.

„Um zum Beispiel im Einzelhandel einkaufen oder eine körpernahe Dienstleistung in Anspruch nehmen zu können, reicht ein Selbsttest nicht aus“, stellt Werner Landwehr, Leiter des Ordnungsamtes, deshalb klar. „Der negative Schnelltest muss von einer vom Gesundheitsamt des Kreises Gütersloh anerkannten Teststelle durchgeführt worden sein.“ Einen Überblick über Teststationen in Verl erhalten Interessierte auf www.verl.de/corona. Eine Übersicht aller Testmöglichkeiten im Kreisgebiet, die mit einer Veröffentlichung einverstanden waren, finden Interessierte darüber hinaus auf der Corona-Sonderseite des Kreises Gütersloh unter www.kreis-guetersloh.de/corona im interaktiven Schnelltest-Dashboard sowie in Form einer nach Kommunen geordneten Liste.

Eine bereits erfolgte Impfung kann den negativen Schnelltest nicht ersetzen. „Die Impfung dient dem Eigenschutz. Es ist aber nicht ausgeschlossen, dass auch bereits geimpfte Personen das Virus weitergeben können“, betont Werner Landwehr. „Deshalb müssen auch Geimpfte dort, wo es erforderlich ist, einen negativen Schnelltest vorlegen. Auch hier gilt, dass der Test nicht älter als 24 Stunden sein darf.“

Quelle: Stadt Verl

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