16. März 2022 / Wusstest du das?

Vertretungsmodell greift im Krankheitsfall

Planungssicherheit in der Kindertagespflege

Im Jugendhilfeausschuss wurde einstimmig die Modifizierung des Vertretungsmodells der Kindertagespflege beschlossen.
von VS

In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses haben alle Beteiligten einstimmig für die vorgestellte Modifizierung des Vertretungsmodells der Kindertagespflege gestimmt. Dabei können die Kindertagespflegepersonen ab August eine feste Vertretung in den Betreuungsvertrag integrieren.

Pressemitteilung des Kreises Gütersloh:

Was tun, wenn die Kindertagespflegeperson kurz- oder langfristig erkrankt? In der Kita ist das in der Regel kein Problem: Wenn eine Kollegin ausfällt, springen die anderen ein. Um auch in der Kindertagespflege den Personalausfall zu kompensieren und den Eltern eine Planungssicherheit zu geben, hat die Abteilung Jugend des Kreises Gütersloh das bereits bestehende Vertretungsmodell modifiziert und kreisweit vereinheitlicht. Das Ergebnis wurde am Donnerstag, 10. März, im Jugendhilfeausschuss vorgestellt. Die Politikerinnen und Politiker stimmten einstimmig dafür.
 
Stressfrei, einheitlich und zuverlässig soll das neue Vertretungsmodell sein. Um den Bedürfnissen der Familien sowie der Kindertagespflegepersonen gerecht zu werden, hatte die Abteilung Jugend im vergangenen Jahr eine Umfrage zu diesem Thema gestartet. Die Ergebnisse dienten als Grundlage für das neue Vertretungsmodell. Demnach können Kindertagespflegepersonen ab August eine feste Vertretung mit erweiterter finanzieller Förderung mit in ihren Betreuungsvertrag integrieren. Derzeit sind 181 Kindertagesmütter und -väter im Kreisgebiet tätig. »Das Kindeswohl steht immer an erster Stelle. Daher ist es wichtig, dass die Vertretungsperson keine Fremde für die Kinder und Eltern ist«, erklärt Barbara Grube, Sachgebietsleiterin Kindertagesbetreuung beim Kreis Gütersloh. Die wichtigste Voraussetzung für die Vertretungskraft ist ihre Qualifikation und das Vorliegen einer entsprechenden Pflegeerlaubnis für die Vertretungstätigkeit. Die Vertretungsperson muss mindestens zwei Jahre Berufserfahrung in der Kinderbetreuung haben und entsprechende Kenntnisse und Zertifikate vorweisen können.

Sind alle Voraussetzungen erfüllt und die Kooperation zwischen der Kindertagespflegeperson und der Vertretungsperson kommt zustande, können die Eltern entscheiden, ob sie ihr Kind von der Vertretungsperson betreuen lassen. Dafür sind entsprechende Treffen zum Kennenlernen sowie Hospitationen wichtig. Sollte es sich nicht um eine Großtagespflege handeln, findet die Betreuung in den Räumlichkeiten der Vertretungsperson statt. Um die Kinder an diese Umgebung zu gewöhnen und auch damit sich Eltern ein entsprechendes Bild machen können, sind monatliche Besuche vorgesehen. 

Der Kreis Gütersloh übernimmt die Finanzierung der Vertretungskräfte. Hier sind im aktuellen Jahr 122.000 Euro vorgesehen. In den Folgejahren kalkuliert der Kreis mit rund 400.000 Euro.

Bild: ©Pexels.com/Alexander Dummer

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