18. August 2020 / Aktueller Hinweis

Konzepte zur Entlastung des Schülerverkehrs

Schulstart im Kreis Gütersloh

Zur Verbesserung des Infektionsschutzes in den Schulbussen sollen im Kreis Gütersloh zusätzliche Fahrten angeboten werden. Denn die Anzahl der vor der Coronapandemie eingesetzten Fahrzeuge reicht oft nicht aus, um den nötigen Abstand zu den Mitfahrenden einzuhalten. Gemeinsam mit dem Verkehrsverbund Ostwestfalen-Lippe (VVOWL) und den Schulträgern arbeitet der Kreis Gütersloh als Aufgabenträger des ÖPNV an Konzepten, um besonders hoch frequentierten Linien Verstärkung anzubieten. Das Land NRW stellt für die Zusatzfahrten zur Schülerbeförderung Fördermittel bereit.

Um die vollen Schulbusse zu entlasten, setzen die Schulträger auf unterschiedliche Lösungen: Während an einigen Standorten gestaffelte Schulzeiten für eine Entzerrung des Schülerverkehrs sorgen sollen, werden anderorts zusätzliche Busse eingesetzt. Das geschieht entweder durch das betreibende Verkehrsunternehmen selbst oder durch zusätzliche Busse, die von den Schulträgern unter anderem bei Reisebusunternehmen extra angemietet werden – wie beispielsweise in Verl. Dort erhält die Linie 73 ab der Haltestelle Kirchstraße bis zum Schulzentrum Verstärkung von einem Reisebus. Das Zusatzfahrzeug ist sowohl morgens als auch nach Schulschluss zur sechsten Stunde unterwegs. In Harsewinkel startet der Unterricht teilweise zeitlich versetzt, sodass die Stoßzeiten entzerrt werden. Hier fahren die Kinder und Jugendlichen dann mit den entsprechenden Linienbussen. „In allen Bussen herrscht nach wie vor Maskenpflicht. Wir bitten alle Fahrgäste verantwortungsvoll mit der Situation umzugehen“, betont Frank Scheffer, Krisenstabsleiter des Kreises Gütersloh. 

Die Koordinierung der Maßnahmen liegt beim VVOWL, der im Auftrag des Kreises Gütersloh mit der Geschäftsbesorgung für den regionalen Busverkehr betraut ist. Für alle Buslinien mit Platzengpässen sollen schnellstmöglich passende Lösungen zur Entlastung entwickelt werden. Da die Fahrzeugkapazitäten im ÖPNV allerdings begrenzt sind, haben die vollsten Schulbusse Priorität. Darüber hinaus werden Lösungen über den Einsatz von Reisebussen angestrebt. 
Laut der Coronaschutzverordnung des Landes NRW ist der ÖPNV von der Abstandsregel von 1,5 Metern ausgenommen – das gilt damit auch für den Schülerverkehr. 

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