Immer wieder erreichen den Fachbereich Sicherheit und Ordnung Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern, dass in verkehrsberuhigten Bereichen zu schnell gefahren wird. Die Stadt Verl erinnert deshalb noch einmal alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer an die dort geltenden Regeln nach der Straßenverkehrsordnung (StVO).
Fahrzeuge dürfen in verkehrsberuhigten Bereichen nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren. Wer ein Fahrzeug führt, darf den Fußgängerverkehr weder gefährden noch behindern; wenn nötig, muss gewartet werden. Geparkt werden darf nur innerhalb der gekennzeichneten Flächen; außerhalb dieser Flächen gelten lediglich Ausnahmen zum Ein- und Aussteigen sowie zum Be- und Entladen. Fußgängerinnen und Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite nutzen, den Fahrverkehr dabei jedoch nicht unnötig behindern. Kinderspiele sind überall erlaubt.
Quelle: Stadt Verl
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