Kurz vor dem fünften Jahrestag des Explosionsunfalls mit fünf Toten beim Chemieriesen BASF in Ludwigshafen hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Revision des Angeklagten verworfen. Ein Urteil des Landgerichts Frankenthal sei damit rechtskräftig, teilte der BGH in Karlsruhe am Freitag mit. Das Landgericht hatte 2019 einen 65 Jahre alten Mann unter anderem wegen fahrlässiger Tötung in fünf Fällen zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt. Dem Gericht zufolge hatte der Angeklagte am 17. Oktober 2016 Schweißarbeiten an einer stillgelegten Rohrleitung vorzunehmen und setzte seinen Trennschleifer versehentlich an einer benachbarten gasführenden Leitung an. Bei der anschließenden Explosion wurden auch 44 Menschen verletzt. Gegen das Urteil hatte der Verteidiger des Angeklagten Revision eingelegt. Der 4. Strafsenat habe unter anderem geprüft, ob der Verursacher einer Gefahrenquelle für den bei der Gefahrbekämpfung eingetretenen Tod oder für dabei erlittene Körperverletzungen von Berufsrettern strafrechtlich einzustehen habe, teilte der BGH mit. «Für den vorliegenden Fall hat der Senat dies bejaht und die Verurteilung durch das Landgericht bestätigt.» Das Strafurteil sei rechtskräftig.
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BASF-Unfall: BGH verwirft Revision des Angeklagten
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision des im Falle eines Explosionsunfalls Angeklagten verworfen.
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