26. August 2021 / Aus aller Welt

Wegen Baby-Foto auf Nirvana-Album: 30-Jähriger klagt

Es ist das vielleicht berühmteste Baby-Foto der Welt, abgebildet auf dem Album «Nevermind» der Grunge-Band um den 1994 gestorbenen Musiker Kurt Cobain. Jetzt gibt es Streit um das Bild.

von dpa

Die ehemaligen Beteiligten an der Grunge-Band Nirvana werden von dem Mann verklagt, der als Baby auf dem Cover des weltberühmten Albums «Nevermind» abgebildet ist.

Der mittlerweile 30-Jährige aus den USA ist der Auffassung, dass es sich bei der Darstellung seines nackten Körpers auf dem Cover um Kinderpornografie handelt, wie aus am Dienstag im US-Bundesstaat Kalifornien eingereichten Gerichtsdokumenten hervorgeht. Das Bild auf dem Album zeigt ein nacktes Baby unter Wasser, das in Richtung einer Dollarnote an einem Angelhaken zu schwimmen scheint.

Seit dem Tod von Sänger Kurt Cobain 1994 existiert Nirvana als aktive Band nicht mehr. Die Klage richtet sich unter anderem gegen die Marke Nirvana als «Unternehmen mit begrenzter Haftung», die Plattenfirma Universal, den Fotografen des Bildes sowie die ehemaligen Bandmitglieder, darunter Foo-Fighters-Sänger Dave Grohl. Ein Statement von Universal lag auf Anfrage zunächst nicht vor. Auf den offiziellen Profilen in sozialen Medien bezog Nirvana ebenfalls nicht Stellung zu dem Fall.

Laut Klagetext sieht der Mann seine Genitalien auf dem mehr als 30 Millionen Mal verkauften Album der Band als «lasziv» dargestellt. Er verlangt von den Beklagten insgesamt eine Millionenentschädigung. Die Anwälte des Klägers behaupten dabei, dass ihr Mandant oder seine Erziehungsberechtigten niemals einen Vertrag unterschrieben hätten, die die weltweite Verbreitung des Bildes erlaubte.

Zudem wird den Beklagten vorgeworfen, sie hätten sich durch das Bild auf dem Album und seine «erschreckend obszöne Natur» bereichert. Das Foto habe zur Bekanntheit der Musik Nirvanas weltweit beigetragen. Als Folge habe der Kläger «lebenslange Schäden erlitten und wird diese weiterhin erleiden». Das Foto hätte zu «extremer und dauerhafter emotionaler Belastung» geführt. Eine zentrale Frage bei der Klage dürfte sein, inwieweit die Nacktheit des Kindes auf dem Foto tatsächlich sexualisiert wird - nicht-sexualisierte Bilder nackter Kinder werden in den USA nicht als Pornografie eingestuft.

Die Erfolgsaussichten des Klägers könnten zudem auch dadurch eingeschränkt werden, dass er das ikonische Foto selbst mehrere Male - und offenbar mit Vergnügen - nachgestellt hatte. Zuletzt sprang er dafür 2016 zum 25. Jahrestag von «Nevermind» in einen Pool - allerdings mit Badehose. Auf seiner Brust ist zudem der Schriftzug «Nevermind» tätowiert.


Bildnachweis: © Robert Sorbo/AP/dpa
Copyright 2021, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten

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