27. September 2020 / Wissenswertes

Früchte der städtischen Obstbäume dürfen gepflückt und aufgesammelt werden

Einige Regeln müssen beachtet werden

Pflücken ausdrücklich erlaubt! Das gilt für alle Obstbäume der Stadt Verl auf öffentlichen Flächen und an Straßenrändern, so zum Beispiel an der Lindenstraße, Bornholter Straße, Brissestraße, am Köldingsweg und an der Glatzer Straße. „Auch in diesem Jahr haben uns wieder Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern erreicht, ob sie das Obst pflücken und das Fallobst aufsammeln dürfen. Damit die Früchte nicht ungenutzt am Baum verderben, begrüßen wir es sogar, wenn das reife Obst unserer ‚Stadtbäume‘ geerntet und gegessen wird. Deshalb geben wir Äpfel, Birnen und Co. gerne zum Abernten frei“, sagt Bürgermeister Michael Esken.

Allerdings werden die Bürgerinnen und Bürger gebeten, einige Regeln zu beachten. So sollten sie bei Verwendung eines Obstpflückers darauf achten, den Baum nicht zu beschädigen und die Tiere und Kleinstlebewesen im Baum zu schonen. Nicht erlaubt ist es, Äste der Obstbäume abzuschneiden oder abzubrechen oder die Bäume zu schütteln. Die Bäume dürfen auch nicht beklettert werden. Die Ernte erfolgt immer auf eigene Gefahr, eine Haftung übernimmt die Stadt Verl nicht.

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