In den Verler Restmülltonnen landen immer wieder organische Abfälle wie zum Beispiel Rasen- oder Strauchschnitt, Laub und Küchenabfälle. Das verstößt nicht nur gegen die Sortiervorgaben des bundesdeutschen Abfallrechtes und der Abfallsatzung der Stadt Verl, sondern hat auch Einfluss auf die Höhe der Abfallgebühren. Denn Garten- und Küchenabfälle, die in der Restmülltonne statt in der Komposttonne landen, werden auch als Restmüll entsorgt.
Die Entsorgungskosten für Restmüll sind jedoch bedeutend höher als die für organische Abfälle in den Komposttonnen. Je mehr Restmüll anfällt, desto höher also die Kosten, die auf die Bürgerinnen und Bürger über die Abfallgebühren umgelegt werden müssen. Hinzu kommt der ökologische Aspekt: Aus den organischen Abfällen in den Komposttonnen wird im Gütersloher Kompostwerk Biogas gewonnen, das der Energieversorgung dient. In Restmülltonnen eingeworfene Bioabfälle gehen jedoch für diesen Prozess verloren.
Die in der Stadt Verl eingesetzten Müllwerker sind daher angehalten, Fehlwürfe in den Restmülltonnen wie zum Beispiel organische Abfälle zu vermerken. Für den Zeitraum ab dem Jahr 2021 wurden diese Vermerke nun ausgewertet. Liegen für eine Restmülltonne mehrere Einträge vor, sind deren Nutzerinnen und Nutzer direkt angeschrieben worden mit der Bitte, die organischen Abfälle der grünen Komposttonne oder – falls vorhanden – dem eigenen Kompost zuzuführen.
In der nun beginnenden Laub- und Heckenschnittsaison wird der Inhalt der Restmülltonnen besonders aufmerksam kontrolliert. Erkennen die Müllwerker Fehlbefüllungen, werden die betreffenden Restmülltonnen nicht geleert.
Die Stadtverwaltung Verl bittet um Verständnis für ihr Bestreben, eine funktionierende Abfallwirtschaft zu gewährleisten. Müssen Abfallgebühren nicht erhöht werden, trägt das auch dazu bei, den allgemein steigenden Lebenshaltungskosten etwas entgegenzusetzen.
Quelle & Bild: Stadt Verl