Mit dem Osterfest naht die Zeit der Osterfeuer. In Verl ist das Abbrennen von Gemeinschafts-Osterfeuern an den Osterfeiertagen grundsätzlich erlaubt, sie müssen jedoch angemeldet werden. Die Anmeldung muss spätestens bis zum 31. März im Fachbereich Sicherheit/Ordnung schriftlich (per Post, per Fax an 961-257 oder per E-Mail an thomas.danzi@verl.de) vorliegen. Das Anmelde-Formular ist im Rathaus erhältlich und kann HIER als PDF-Datei heruntergeladen werden.
Osterfeuer gehören zum Brauchtum, aber sie stellen auch eine erhebliche Belastung für Mensch und Umwelt dar. Insbesondere bei Inversionswetterlagen legt sich der Qualm wie eine Glocke über die Stadt. Vor allem, wenn wie in den Vorjahren bis zu 80 Feuer im Stadtgebiet brennen. Für alle Bürgerinnen und Bürger oder auch Nachbarschaften und Vereine, die deshalb auf ein Osterfeuer verzichten möchten, bieten die Stadt Verl und der Kreis Gütersloh verschiedene Abgabemöglichkeiten für Ast- und Strauchwerk an. So ist zum Beispiel in Verl jeden Freitag von 14 bis 19 Uhr die Strauchschnittannahme an der Marienstraße geöffnet. Nähere Hinweise zu weiteren Entsorgungsmöglichkeiten finden Interessierte auch im städtischen Umweltkalender.
Wenn ein Osterfeuer abgebrannt wird, dürfen ausschließlich naturbelassenes Holz sowie von Blättern befreiter Baum- und Strauchschnitt verwendet werden. Dabei sollte das Holz möglichst trocken sein, um die Rauchentwicklung und damit entstehende Verbrennungsprodukte wie Feinstaub und Kohlenmonoxid so gering wie möglich zu halten. Lackiertes und behandeltes Holz sind als Brennmaterial genauso verboten wie Sperrmüll, Altreifen oder Kunststoff. Beim Abbrennen dieser Materialien entstehen Stoffe, die die Gesundheit und die Umwelt stark belasten können.
Für Insekten und Kleintiere, die in dem Holzhaufen Unterschlupf gefunden haben, kann das Osterfeuer zur tödlichen Falle werden. Zum Schutz von Tieren ist der Holzhaufen vor dem Anzünden umzuschichten. Anderenfalls besteht die Gefahr, dass brütende Vögel, Igel, Hasen, Kaninchen oder andere Kleintiere nicht mehr rechtzeitig fliehen können und verbrennen oder Brandverletzungen erleiden.
Das Feuer ist während des Abbrennvorgangs ständig von mindestens zwei volljährigen Personen zu beaufsichtigen, um zu verhindern, dass sich das Feuer unkontrolliert ausbreiten kann.
Quelle: Stadt Verl
Bild: Petra Schmidt / pixelio.de

