18. Juli 2023 / Aktueller Hinweis

Für freilaufende Katzen besteht in Verl Kastrationspflicht

Verler Tierschutzverein „Tiere in Not“ am Limit

Der Verler Tierschutzverein „Tiere in Not“ ist am Limit: Allein 40 herrenlose Baby-Kätzchen versorgen die engagierten Tierschützerinnen und Tierschützer momentan. Hinzu kommen zahlreiche erwachsene Tiere, die als Fundkatzen gemeldet oder als Streuner aufgegriffen wurden. Den Grund für die Zunahme sehen der Tierschutzverein und der städtische Fachbereich Sicherheit und Ordnung vor allem in der immer noch unkontrollierten Vermehrung von Freigängerkatzen, weil viele Halterinnen und Halter der Kastrationspflicht für ihre Tiere leider nicht nachkommen.

Die Kastrationspflicht ist in Paragraf 5 der „Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Stadtgebiet der Stadt Verl“ geregelt. Danach müssen Katzenhalterinnen und -halter, die ihre Tiere freilaufend halten, diese ab einem Alter von fünf Monaten von einem Tierarzt kastrieren und zudem mit einer Tätowierung kennzeichnen lassen. Was viele Bürgerinnen und Bürger nicht wissen: Als Katzenhalterin oder -halter gilt auch, wer eine oder mehrere Katzen regelmäßig füttert. „Sobald man sich regelmäßig um eine Katze kümmert, gehört auch die Kastrationspflicht dazu“, macht Werner Landwehr, Leiter des Fachbereichs Sicherheit und Ordnung, deutlich.

Die Stadt Verl ruft daher alle Bürgerinnen und Bürger dazu auf, ihrer Halter-Verantwortung gerecht zu werden und die Kastrationspflicht für Katzen strikt zu beachten. Denn die unkontrollierte Fortpflanzung führt zu einem exponentiellen Anstieg der Population und verschärft das Problem der herrenlosen Katzen. Viele der Tiere leiden unter Hunger, Krankheiten und anderen Gefahren des Lebens auf der Straße. So muss sich „Tiere in Not“ auch immer wieder um kranke Katzen kümmern. Momentan sind es 14 Tiere, die behandelt und gesund gepflegt werden müssen. Das ist nicht nur ein immenser Pflegeaufwand, sondern verursacht natürlich auch hohe Kosten.

Verstöße gegen die Kastrationspflicht können mit Bußgeldern geahndet werden. „Solche Verfahren möchten wir aber möglichst vermeiden. Es sollte doch auch im eigenen Interesse der Katzenhalterinnen und -halter liegen, nicht immer wieder unkontrollierten Katzennachwuchs zu bekommen“, sagt Werner Landwehr.  

Der Verein „Tiere in Not“ versucht, möglichst viele Katzen aus seiner Obhut in ein neues Zuhause zu vermitteln. Wer Interesse an einer Katze hat, kann sich unter Tel. 05209 / 5633 melden. Bei Fragen zum Thema freilaufende oder herrenlose Katzen stehen sowohl der Tierschutzverein als auch der Fachbereich Sicherheit und Ordnung gerne zur Verfügung. „Wer eine herrenlose Katze beobachtet, sollte sich möglichst frühzeitig melden, damit wir uns kümmern können“, so der Appell von „Tiere in Not“.

Quelle: Stadt Verl
Bild: Pexels / DANNIEL CORBIT

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