Seit zwei Monaten hat die Stadt Verl eine Fahrradstraße. Auf dem rund 1,25 Kilometer langen Abschnitt des Schmiedestrangs zwischen der Paderborner Straße und dem Veilchenweg sind jetzt auch die Piktogramme „Fahrradstraße“ aufgebracht worden. Dadurch soll der Bereich noch besser als Fahrradstraße erkennbar sein.
Fahrradstraßen sind in der Regel für Kraftfahrzeuge gesperrt. Der Schmiedestrang ist daher auf diesem Abschnitt nur noch für den Anliegerverkehr freigegeben. Der Durchgangsverkehr darf den Schmiedestrang nicht mehr benutzen, sondern muss auf die Hauptverbindungen Bergstraße (K 43) und Paderborner Straße (L 757) ausweichen.
Generell gilt in Fahrradstraßen eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Daran müssen sich alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer halten, also Radfahrerinnen und Radfahrer ebenso wie der Kraftverkehr. Generell gibt der Radverkehr das Tempo vor, so dass Kfz-Führer ihre Geschwindigkeit den Radfahrern anpassen, also notfalls warten und besonders rücksichtsvoll fahren müssen. Da Radler auf Fahrradstraßen Vorrang haben, dürfen sie zum Beispiel nebeneinander fahren. Für die erste Verler Fahrradstraße wird die bisherige Vorfahrtsregelung beibehalten, so dass der Schmiedestrang gegenüber einmündenden Straßen bevorrechtigt bleibt.
Durch diese Regeln soll der Schmiedestrang für Radfahrerinnen und Radfahrer attraktiver und für die Schülerinnen und Schüler sicherer gemacht werden. Die Stadtverwaltung appelliert an alle Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer, die oben genannten Regeln einzuhalten und auf die Radfahrerinnen und Radfahrer besonders Rücksicht zu nehmen.
Fahrradstraße: Markierungen jetzt auf die Fahrbahn aufgebracht
Schmiedestrang
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