In einem Prozess wegen des Todes eines 20-Jährigen bei einem Aufnahmeritual für eine Studentenverbindung in Belgien hat ein Angeklagter Bedauern ausgedrückt. «Wir hätten nie gedacht, dass es solche desaströsen Konsequenzen haben könnte», sagte der ehemalige Präsident der Studentenverbindung vor dem Landgericht in Hasselt am Freitag, wie die Nachrichtenagentur Belga berichtete. «Wir hätten die Sache rationaler einschätzen müssen, aber die Taufe war heilig für uns.» Das Ritual habe seit Jahren so stattgefunden und niemand habe das Vorgehen in Frage gestellt, erläuterte der 25-Jährige dem Sender VRT zufolge. Man habe keine Vorsichtsmaßnahmen getroffen. In dem Prozess müssen sich den Berichten zufolge 18 Mitglieder der Verbindung «Reuzegom» aus der Universitätsstadt Löwen unter anderem wegen fahrlässiger Tötung und dem Verabreichen schädlicher Substanzen mit Todesfolge verantworten. Ihnen drohen Freiheitsstrafen von bis zu 15 Jahren, wie es hieß. An der Anhörung am Freitag nahm auch die Familie des Opfers Teil. Der Prozess hatte im September begonnen, ein Urteil wird für Ende Mai erwartet. Das Opfer hatte das grausame Aufnahmeritual im Dezember 2018 über sich ergehen lassen. Der 20-Jährige musste Medienberichten zufolge Unmengen an Alkohol und Fischöl trinken und Fische herunter schlucken. Außerdem mussten er und zwei Mitstreiter bei Außentemperaturen von sechs Grad halbnackt in einer mit Wasser gefüllten Grube verharren. Die Verbindungsmitglieder sollen zudem auf ihn uriniert haben. Am Abend des zweiten Tages wurde der Mann bewusstlos und unterkühlt ins Krankenhaus gebracht, wo er starb. Neben der Diskussion um die Brutalität des Rituals hat der Fall in Belgien auch eine Debatte über Rassismus ausgelöst, weil das Opfer schwarz war und in einer elitären «weißen» Verbindung mitmachen wollte. Die Verbindung hat sich mittlerweile aufgelöst.Urteil für Ende Mai erwartet
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Nach Tod bei Aufnahmeritual: Gruppe ging lange so vor
18 Mitglieder der Studentenverbindung «Reuzegom» müssen sich unter anderem wegen fahrlässiger Tötung und dem Verabreichen schädlicher Substanzen mit Todesfolge verantworten. Ihnen drohen lange Haftstrafen.
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