20. Oktober 2022 / Aus aller Welt

Jungen Mann erschlagen - zwölf Jahre Haft für Obdachlosen

Er musste sterben, weil ein Obdachloser sich gestört fühlte: Ein junger Binnenschiffer aus Bayern wurde am Rande der Düsseldorfer Altstadt brutal erschlagen.

Der Angeklagte (l) unterhält sich mit seinem Anwalt Marcus Hertel vor Prozessbeginn. Weil er einen bayerischen Binnenschiffer erschlagen haben soll, muss sich ein Obdachloser in Düsseldorf...
von Martin H

«Mein Sohn war mein Ein und Alles», berichtet die 56-jährige Frau aus Bayern unter Tränen. Timo (23) sei lebenslustig gewesen und habe Herausforderungen geliebt. Sechs Wochen vor seinem Tod habe er auf einem Binnenschiff angeheuert.

Ein Landgang in Düsseldorf wurde ihm zum Verhängnis. Weil sich ein Obdachloser an seinem Schlaflager gestört fühlte, kam es zum Streit. Er erschlug den jungen Binnenschiffer. Dafür wurde der 56-Jährige am Donnerstag vom Düsseldorfer Landgericht zu zwölf Jahren Haft wegen Totschlags verurteilt.

Am Tötungsvorsatz des vorbestraften Mannes habe das Gericht keine Zweifel, betont der Vorsitzende Richter Rainer Drees. Angesichts der gezeigten Brutalität und des Ausmaßes der Gewalt seien zwölf Jahre Haft angemessen.

Mit Poller eingeschlagen

Der 56-Jährige hatte mit einem 14 Kilogramm schweren gusseisernen Poller immer wieder auf den bereits bewusstlos am Boden liegenden 23-Jährigen eingeschlagen.

Das Gericht entsprach mit dem Urteil der Strafforderung des Staatsanwalts. Zuvor hatte der Angeklagte ein Geständnis abgelegt. «Er bereut die Tat zutiefst und weiß, dass er nichts ungeschehen machen kann. Er kann sich nur entschuldigen und die Familie um Verzeihung bitten», sagt sein Verteidiger.

Der Anwalt der Eltern des Getöteten, die den Schilderungen im Prozess zeitweilig entsetzt als Nebenkläger folgten, hatte sogar eine Verurteilung zu lebenslanger Haft wegen Mordes angeregt. Timos Mutter brach immer wieder in Tränen aus. Ihr Mann saß mit versteinerter Miene neben ihr.

Laut Anklage musste der 23-Jährige sterben, weil sich der Obdachlose gestört gefühlt hatte. Es habe einen Streit gegeben, bei dem das spätere Opfer ihn mehrfach beleidigt und als «Arschloch» tituliert habe, hatte der Obdachlose in seinem Geständnis behauptet.

Keine genauen Erinnerungen an den Tathergang

An den genauen Tatablauf könne er sich aber nicht mehr erinnern, ließ er über seinen Verteidiger erklären. Er sei seit mehr als neun Jahren in Deutschland, sagte der Kroate. «Davon habe ich sechs Jahre im Auto und drei Jahre auf der Straße gelebt.» Dabei habe er schlechte Erfahrungen gemacht. Mal sei er im Schlaf bestohlen worden, mal hätten Unbekannte an seinen Schlafplatz uriniert.

Das 23 Jahre alte Opfer stammt aus Karbach aus dem Landkreis Main-Spessart in Unterfranken. Als Besatzungsmitglied eines Binnenschiffs befand er sich auf Landgang. Dabei hatte er sich - wohl ohne es zu wissen - dem Schlaflager des Obdachlosen am Rande der Düsseldorfer Altstadt genähert.

Der 23-Jährige starb noch am Tatort am Ratinger Tor an seinen schweren Verletzungen. Wegen Bauarbeiten lagen normalerweise fest im Erdreich verankerte Poller lose herum. Einen der Poller hatte sich der wütende Obdachlose gegriffen.

Zwei Männer aus Gelsenkirchen berichteten, sie hätten aus dem Auto heraus gesehen, wie jemand im Bereich des Ratinger Tores geschlagen worden sei und hätten deswegen angehalten.

Täter wurde festgenommen

«Ich bin zu dem Opfer gelaufen», sagt der 34-jährige Handwerker. Sein 35-jähriger Freund war dem fliehenden Obdachlosen gefolgt und hatte an der Altstadtwache vor der Tür stehende Polizisten auf das Verbrechen aufmerksam gemacht. Der Obdachlose wurde festgenommen.

Ein Polizist sagt als weiterer Zeuge aus, nach seiner Festnahme habe der 56-Jährige gesagt: «Ich hatte das Bedürfnis zu töten.» Das Gericht hatte für den Prozess fünf Verhandlungstage angesetzt, kam aber schon nach wenigen Stunden zu seinem Urteil.

Strafverschärfend wertet es dabei, dass das Opfer mit knapp 1,4 Promille leicht alkoholisiert gewesen sei. Dadurch habe es sich gegen den Gewaltausbruch des nüchternen Angreifers nur eingeschränkt verteidigen können. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.


Bildnachweis: © Federico Gambarini/dpa
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