4. Mai 2023 / Aus aller Welt

Prozess: War Klebeaktion an Rubens-Gemälde Sachbeschädigung?

Aktivisten nutzen immer wieder Kunst, um auf die Klimakrise aufmerksam zu machen. Im Fall des Rubens-Gemäldes wurde der Wert dadurch stark minimiert. Dafür müssen sich nun zwei Männer verantworten.

Die angeklagten Klimaaktivisten Lukas Popp (l) und Simon Lachner unterhalten sich vor dem Prozessauftakt.
Veröffentlicht am 4. Mai 2023 um 13:45 Uhr von dpa

Klimaaktivisten haben das Gemälde «Der Bethlehemitische Kindermord» von Peter Paul Rubens bewusst für eine Klebeaktion in der Alten Pinakothek in München ausgewählt.

Die Darstellung von Babys, die aus den Armen ihrer Mütter geraubt und ermordet werden, stehe für den Zukunftsraub der Jugend, die Politik fahre alles gegen die Wand, sagte ein 60-Jähriger, der sich wegen der Aktion im August mit zwei anderen Männern seit heute vor dem Amtsgericht München verantworten muss. Dabei geht es um den Vorwurf der gemeinschädlichen Sachbeschädigung.

Der 60-Jährige und ein 25-jähriger Mitangeklagter hatten sich der Anklage zufolge mit den Händen beziehungsweise Fingerspitzen am Rahmen des Gemäldes festgeklebt. Das etwa zwei Mal drei Meter große Werk entstand um das Jahr 1638 und gilt als spätes Meisterwerk des flämischen Malers (1577-1640). Ein 24-Jähriger filmte die Aktion seiner Mitstreiter der Bewegung Letzte Generation, ihm wird deshalb Beihilfe vorgeworfen.

Den Wert des vergoldeten Rahmens aus dem 18. Jahrhundert schätzen Kunstexperten auf rund 50.000 Euro. Sichtbare Klebstoffspuren hätten Restauratoren zwar minimiert. Der Kleber habe sich aber in den Rahmen gefressen und sei nicht mehr vollständig zu entfernen. Dies mindere den Wert dauerhaft um rund 5000 Euro, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Zudem habe die rote Bespannung der Wand Klebespritzer abbekommen, welche sich aus dem Gewebe nicht mehr lösen ließen.

Klimaaktivisten machen mit Klebeaktionen oder Attacken auf Kunstwerke immer wieder Schlagzeilen.


Bildnachweis: © Lennart Preiss/dpa
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