1. Februar 2023 / Aus aller Welt

Seniorin gesteht Angriff auf Ex-Mann mit Fleischerhammer

Eine Frau aus dem Bodenseekreis wurde schon 2020 wegen Mordes und Brandstiftung mit Todesfolge verurteilt, legte aber Revision ein. Nun wird der Fall neu verhandelt.

Die Angeklagte sitzt zu Beginn ihres Prozesses in einem Gerichtssaal im Amtsgericht Schwäbisch Gmünd. Sie ist wegen Mordes und Brandstiftung mit Todesfolge angeklagt.
von dpa

Eine Seniorin hat vor Gericht eingeräumt, ihren Ex-Mann mit einem Fleischerhammer geschlagen zu haben. Außerdem wirft die Staatsanwaltschaft ihr vor, ihn mit Benzin übergossen und angezündet zu haben. Zum Auftakt des Revisionsprozesses im Amtsgericht Schwäbisch Gmünd ließ die 86-Jährige ihren Verteidiger eine Erklärung verlesen. Die Frau aus dem Bodenseekreis wurde 2020 wegen Mordes und Brandstiftung mit Todesfolge schon verurteilt, legte aber Revision ein. Nun wird der Fall neu verhandelt.

In ihrer Erklärung beschrieb die Angeklagte das zunehmend schlechte Verhältnis zu ihrem 73-jährigen Ex-Mann. Aus Angst, dass er sie aus dem Haus werfen könnte, habe sie ihm mit einem Fleischerhammer einen Schlag auf den Kopf gegeben. Erinnerungen an den weiteren Ablauf habe sie nicht.

Die Staatsanwaltschaft wirft der Seniorin dagegen vor, den Mann mehrfach mit dem Fleischerhammer geschlagen zu haben, um ihn zu töten. Er sei bei Bewusstsein geblieben, habe ihr die Waffe abgenommen und den Notruf gewählt. Laut Ermittlungen hat ihn die Angeklagte dann in «unbarmherziger Gesinnung» mit Benzin übergossen und angezündet, wodurch er qualvoll gestorben ist. Außerdem fingen der Staatsanwaltschaft zufolge Teile des Hauses Feuer, was die Angeklagte in Kauf genommen habe.

Die 86-Jährige ist gesundheitlich stark eingeschränkt, weswegen der Prozess statt in Konstanz in Schwäbisch Gmünd stattfindet, wo sie in der Justizvollzugsanstalt sitzt. Auf Anfrage ihres Anwalts erklärte ein Sachverständiger, zu prüfen, ob die Frau verhandlungsfähig sein. Sollte das nicht der Fall sein, könnte laut Sachverständigem das Verfahren eingestellt werden.


Bildnachweis: © Bernd Weißbrod/dpa
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