7. Mai 2019 / Allgemein

Ergebnis der Öffentlichkeitsfahndung der Polizei Gütersloh

Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Bielefeld und der Polizei Bielefeld

Gütersloh (VT) Am Freitag, 3.5.2019, wurde durch die Polizei Gütersloh eine Öffentlichkeitsfahndung eingeleitet. Ausgangspunkt hierfür war der Fund einer Tasche, in der sich ein Datenträger mit Verdacht auf kinderpornografisches Bildmaterial bzw. mit Verdacht auf eine Sexualstraftat befunden hatte. Die Polizei Bielefeld erhielt kurz nach Veröffentlichung der Fahndung am Freitagnachmittag einen Zeugenhinweis zur Identität und zum Aufenthalt des Mannes, der mit einem Foto von dem aufgefunden Datenträger gesucht worden war. Daraufhin konnte ein 57-jähriger Mann in einer Wohnung in Bielefeld-Mitte vorläufig festgenommen werden.

Die Wohnung, in der sich der Tatverdächtige aufhielt, wurde im Anschluss durch die Polizei durchsucht. Auf Grund der weiteren Ermittlungsergebnisse wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft Bielefeld durch das Amtsgericht Bielefeld am Samstag, 4.5.2019, gegen den Beschuldigten ein Haftbefehl wegen des Verdachts des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern erlassen.

Da gegen den Beschuldigten bei der Polizei Bielefeld wegen des Verdachts des Besitzes kinderpornografischer Schriften bereits ermittelt wird, übernahm das Polizeipräsidium die weiteren Ermittlungen im vorliegenden Fall.

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