Mit dem Osterfest naht die Zeit der Osterfeuer. In Verl ist das Abbrennen von Gemeinschaftsosterfeuern
an den Osterfeiertagen grundsätzlich erlaubt, sie müssen jedoch angemeldet werden. Die Anmeldung
kann ab dem 1. März eingereicht werden und sollte spätestens bis zum 5. April im Fachbereich
Sicherheit/Ordnung vorliegen. Sie kann schriftlich (auch per Fax: 961-257), telefonisch (Tel. 961-171)
oder per E-Mail (thomas.danzi@verl.de) vorgenommen werden. Das Anmelde-Formular ist im Rathaus
erhältlich und steht auf der städtischen Internetseite www.verl.de als PDF-Datei bereit.
Über die Zahl der Osterfeuer in Verl ist in den vergangenen Wochen viel diskutiert worden. Knapp 80
waren es im vergangenen Jahr – auf einem Stadtgebiet von rund 71 Quadratkilometern. Osterfeuer sind
Brauchtum, aber sie stellen auch eine erhebliche Belastung für Mensch und Umwelt dar. Insbesondere
bei Inversionswetterlagen legt sich der Qualm wie eine Glocke über die Stadt. Für Insekten und
Kleintiere, die in dem Holzhaufen Unterschlupf gefunden haben, kann das Osterfeuer zur tödlichen Falle
werden. Für alle, die deshalb auf ein Osterfeuer verzichten möchten, bieten die Stadt Verl und der Kreis
Gütersloh verschiedene Abgabemöglichkeiten für Ast- und Strauchwerk an. So ist zum Beispiel in Verl
jeden Freitag von 14 bis 19 Uhr die Strauchschnittannahme an der Marienstraße geöffnet. Nähere
Hinweise zu ökologischen Entsorgungsmöglichkeiten finden Interessierte auch im städtischen
Umweltkalender.
Wenn ein Osterfeuer abgebrannt wird, dürfen ausschließlich naturbelassenes Holz sowie von Blättern
befreiter Baum- und Strauchschnitt verwendet werden. Dabei sollte das Holz möglichst trocken sein, um
die Rauchentwicklung und damit entstehende Verbrennungsprodukte wie Feinstaub und Kohlenmonoxid
so gering wie möglich zu halten. Lackiertes und behandeltes Holz sind als Brennmaterial genauso
verboten wie Sperrmüll, Altreifen oder Kunststoff. Beim Abbrennen dieser Materialien entstehen Stoffe,
die die Gesundheit und die Umwelt stark belasten können.
Zum Schutz von Tieren ist der Holzhaufen vor dem Anzünden umzuschichten. Anderenfalls besteht die
Gefahr, dass brütende Vögel, Igel, Hasen, Kaninchen oder andere Kleintiere nicht mehr rechtzeitig
fliehen können, im Osterfeuer verbleiben oder Brandverletzungen erleiden.
Das Feuer ist während des Abbrennvorgangs ständig von mindestens zwei volljährigen Personen zu
beaufsichtigen, um zu verhindern, dass sich das Feuer unkontrolliert ausbreiten kan
Osterfeuer müssen bei der Stadt angemeldet werden
spätestens bis zum 5. April
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