4. Mai 2021 / Beratung und Hilfe

Überholen im Straßenverkehr - Wie verhalte ich mich richtig?

Aktion Radschlag

Überholen darf nur, wer überblicken kann, dass während des gesamten Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen werden kann. Ebenso muss eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen werden können. Laut Straßenverkehrsordnung haben sich alle Verkehrsteilnehmenden an diese Regeln zu halten. Das heißt, ob man mit dem Rad, einem E-Bike oder als Autofahrer*in anderen Verkehrsteilnehmenden (auch Fußgänger*innen) überholen möchte, sollte sichergestellt sein, dass keiner gefährdet oder behindert wird.

Konkreter wird das Gesetz, wenn es um das Überholen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Führenden von Elektrokleinstfahrzeugen durch Kraftfahrzeugführende (Autos, Lkw etc.) geht. Hier ist ein Abstand von 1,5m innerorts und sogar 2m außerhalb geschlossener Ortschaften einzuhalten. Überholt man einen Fahrradfahrenden, welcher ein Kind transportiert, ist generell ein Abstand von 2m einzuhalten. Um sicher zu gehen, sollte man bei Kindern eher einen größeren Abstand einhalten, da gerade bei ihnen noch mit größerer Unsicherheit beim Radfahren gerechnet werden muss. Absehen müssen Autofahrende von ihrem Überholvorgang, wenn sie nicht mit ausreichendem Seitenabstand zu beispielsweise Fahrradfahrenden überholen können.

Überholen sich Radfahrende, bzw. E-Bike-Fahrende gegenseitig, ist sicherzustellen, dass ein Überholen ohne jegliche Behinderung stattfinden kann. Ist dies nicht möglich, muss geduldig auf eine Möglichkeit gewartet werden.

Die Kreispolizeibehörde Gütersloh beabsichtigt auch im Jahr 2021 mit der "Aktion Radschlag" den Zahlen der Verkehrsunfälle mit Radfahrenden, die hierdurch zum Teil schwerste Verletzungen erleiden, entgegenzuwirken. Die Zahl der verunglückten Radfahrenden im Kreis Gütersloh ist unverändert zu hoch.

Der Anteil verunfallter Radfahrender an der Gesamtzahl der Verkehrsunfälle im Jahr 2020 lag bei ca. 40% (2019: ca. 36%). Durch die pandemische Ausbreitung im vergangenen Jahr und den damit einhergehenden Einschränkungen bewegten sich merklich weniger Menschen im Straßenverkehr. Hierdurch sank zwar grundsätzlich auch die Zahl der Verkehrsunfälle mit Radfahrenden, es gab im Jahr 2020 aufgrund der Einschränkungen aber auch prozentual weniger Fahrzeugverkehr. (2019: VU mit Radfahrenden 806 mit 622 verletzten Personen; 2020: VU 753 mit 561 verletzten Personen).

(Pressemitteilung der Polizei Gütersloh)

Bildquelle: ©pixabay.com

Meistgelesene Artikel

10 Jahre Kommunales Integrationszentrum
Kreis Gütersloh

Gütersloh. „Ich hätte mir damals nicht träumen lassen, wie groß dieser Bereich mal wird“, verkündete Manfred...

weiterlesen...
Sprechstunde der AWO-Wohnberatung am 15. November
Stadt Verl

Auch im Alter möglichst lange und selbständig in der vertrauten Umgebung zu leben: Das wünschen sich wohl die meisten...

weiterlesen...
Die Johannes Lübbering GmbH sucht Deine Unterstützung!
Job der Woche

Starte jetzt Deine Karriere in Herzebrock Clarholz

weiterlesen...

Neueste Artikel

Schütze an US-Uni hatte sich vergeblich um Jobs beworben
Aus aller Welt

Einen Tag nach dem Schusswaffenangriff an einer Universität in Las Vegas legt die Polizei Details über den mutmaßlichen Täter offen: Der Mann hatte es auf Mitarbeiter der Hochschule abgesehen.

weiterlesen...
Mann mit Messer stirbt nach Polizei-Schussabgabe
Aus aller Welt

Eine Frau meldete am Abend in Köln einen versuchten Überfall. Als die Polizei den Bewaffneten aufforderte, das Messer wegzulegen, kam es zu Schüssen. Viele Fragen sind noch offen.

weiterlesen...

Weitere Artikel derselben Kategorie

Malteser-Herzenswunsch-Krankenwagen durch Geldspende unterstützt
Beratung und Hilfe

Kreissparkasse Wiedenbrück sammelt spenden auf Betriebsfest

weiterlesen...
Beistand im Todesfall und Unterstützung bei der Organisation
Beratung und Hilfe

Neue Lebewohl-App bietet Unterstützung im Trauerfall

weiterlesen...