16. Januar 2021 / Wissenswertes

Mit Höherer Berufsbildung zum Bachelor und Master Professional

»Abschlussurkunde macht klar: berufliche und akademische Bildung sind gleichwertig.«

Die Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld (IHK) begrüßt das Inkrafttreten der ersten Prüfungsverordnungen mit den neuen Abschlussbezeichnungen Bachelor sowie Master Professional. »Sie sind im Januar im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und nunmehr gültig«, erläutert IHK- Hauptgeschäftsführerin Petra Pigerl-Radtke.

Wer Bachelor oder Master werden wollte, müsse studieren - so lautete bisher das Credo. Dabei seien die Abschlüsse der Höheren Berufsbildung (z. B. Industriemeister, Fachwirt oder Betriebswirt) schon lange mit den akademischen Titeln gleichwertig. Die Bundesregierung habe dann mit der Novellierung des Berufsbildungsgesetzes im Januar 2020 die Fortbildungsstufen „Bachelor Professional“ und „Master Professional“ eingeführt. Nun seien die ersten Prüfungsverordnungen mit der neuen Abschlussbezeichnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.

Wer sich fortan etwa in Bilanzbuchhaltung weiterbilden lasse, dürfe sich auch Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung nennen. Wer geprüfter Betriebswirt werde, trage gleichzeitig den Titel Master Professional in Business Management. Bisher sei der Nachweis über die Einstufung des Abschlusses im sogenannten Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) eher umständlich gewesen.

Neben den Bilanzbuchhaltern können laut IHK ab sofort auch Medienfachwirte, Fachwirte für Einkauf, Industriemeister der Fachrichtung Printmedien und Meister für Veranstaltungstechnik die zusätzliche Abschlussbezeichnung Bachelor Professional erwerben.
Für IHK-Hauptgeschäftsführerin Pigerl-Radtke kann das nur ein Anfang sein: »Wir prüfen in Ostwestfalen jedes Jahr circa 800 Teilnehmer in mehr als 34 verschiedenen Qualifikationsprofilen der Höheren Berufsbildung. Es wäre wünschenswert, dass all diese Absolventen so bald wie möglich auch den Professional-Titel in der Abschlussbezeichnung tragen dürfen. Damit macht schon die Abschlussurkunde klar: berufliche und akademische Bildung sind gleichwertig.« Hierfür seien laut Pigerl-Radtke noch Beschlüsse der jeweiligen Sozialpartner nötig, die für die Neuregelung dieser Weiterbildungsprofile zuständig seien.

Weitere Informationen zur Höheren Berufsbildung und dem Weg zum Bachelor und Master Professional gibt es unter: https://www.ihk- nrw.de/masterplan

(Pressemitteilung der IHK Ostwestfalen)

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