15. April 2019 / Allgemein

Hinweis: Osterfeuerhaufen umsetzen

Schlafverstecke und Vogelnester in Gefahr

Gütersloh. Damit das Osterfeuer nicht zum warmen Abbruch für viele Tierbehausungen wird, erinnert die Abteilung Umwelt des Kreises Gütersloh an die Belange des Artenschutzes und des Abfallrechtes, die unbedingt zu berücksichtigen sind. Reisighaufen, besonders wenn sie schon länger liegen, sind beliebte Schlafverstecke für Kleinsäuger wie Mäuse und Igel. Wenn diese Haufen vor dem Anzünden nicht umgeschichtet werden, gibt man die Tiere, die dort Zuflucht und Unterschlupf gesucht haben, dem Feuer preis. Es ist auch gar nicht so unwahrscheinlich, dass Rotkehlchen an einem Wurzelstubben, der im Osterfeuer liegt, schon begonnen haben, ein Nest zu bauen. Wird der Haufen umgeschichtet, so kann wenigstens das Rotkehlchen fliehen.

Grundsätzlich sollen Osterfeuer so angelegt werden, dass nebenstehende Bäume durch Hitze oder Funkenflug nicht in Mitleidenschaft gezogen werden. Selbstverständlich sind Osterfeuer keine Sperrmüllverbrennungsanlagen. Größere Mengen Schlagabraum aus Nadelhölzern oder Gartenrodungen sind in der Kompostieranlage besser untergebracht. Alle Städte und Gemeinden im Kreis Gütersloh haben im Rahmen des Ortsrechts Anforderungen an das Abbrennen von Osterfeuern gestellt. Auskünfte geben die örtlichen Ordnungsämter.

Bildzeile:
Osterfeuer sollten unbedingt umgeschichtet werden, bevor man sie anzündet, um Tieren die Flucht zu ermöglichen. Foto: Kreis Gütersloh

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