1. Juni 2021 / Aus aller Welt

Mädchen entführt und missbraucht: Angeklagter schuldfähig?

Er soll in Halle eine Sechsjährige aus ihrem Kinderzimmer entführt, missbraucht und anschließend in die eiskalte Saale geworfen haben. Jetzt hat der Prozess begonnen: Wie tritt der Angeklagte auf?

Am Landgericht Halle/Saale hat der Prozess gegen den 25 Jahre alten Angeklagten begonnen. Einer der Vorwürfe: versuchter Mord.
von Wilhelm Pischke, dpa

Wer sich anhand der düsteren Vorwürfe einen abgebrüht und rabiat daherkommenden Angeklagten vorgestellt hatte, wurde am Dienstag am Landgericht in Halle überrascht: Herein trat in Hand- und Fußfesseln ein kleiner, verschüchtert wirkender junger Mann.

Von außen betrachtet deutet nichts an dem 25-Jährigen auf die Brutalität und Kälte hin, mit der er gegen ein sechsjähriges Mädchen vorgegangen sein soll. Mit zittriger Stimme macht er Angaben zu seiner Person - demnach ist er ledig und selbst Vater eines Kindes. Sein verschreckter Blick wandert immer wieder durch den vollbesetzten Prozesssaal. Die Hände und Füße winden sich permanent.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten Menschenraub, Entziehung Minderjähriger, sexuellen Missbrauch von Kindern sowie versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung vor. Im Falle einer Verurteilung droht dem Mann eine lebenslange Freiheitsstrafe.

Er soll im Dezember 2020 über ein angekipptes Fenster in eine Wohnung in Halle eingedrungen sein. Dort soll er laut Anklageschrift im Kinderzimmer die Sechsjährige aus dem Bett gehoben und gesagt haben, dass er ihr Stiefbruder sei und nun mit ihr an der Saale Entennester beobachten wolle.

Anschließend habe der deutsche Angeklagte mit dem Mädchen die Wohnung verlassen. In einer Seitenstraße soll er dann das nur mit einem Schlafanzug bekleidete Kind missbraucht haben. Daraufhin sei er mit ihm auf dem Arm durch die Innenstadt von Halle bis zur Saale gelaufen. Dort habe er mit einem Schal versucht, das Kind zu erdrosseln, heißt es in der Anklageschrift. Anschließend soll er das Mädchen in die Saale geworfen haben, um es zu töten und so seine Straftaten zu verdecken.

Dass das Kind überlebte, verdankt es zwei Joggern, die an diesem Morgen unterwegs waren. Sie hörten die Schreie des im Fluss treibenden Mädchens und zogen das stark unterkühlte Kind aus dem eiskalten Wasser.

Zu Prozessbeginn am Dienstag beantragte der Verteidiger des Angeklagten, die Öffentlichkeit von der gesamten Hauptverhandlung auszuschließen. Der Grund: Er ziehe eine Unterbringung seines Mandanten in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht. Ein dazu angefertigtes Gutachten stelle vorläufig fest, dass sein Mandant zum Tatzeitpunkt vermindert schuldfähig war.

Die Staatsanwaltschaft und die Vertretung der Nebenklage stimmten dem Antrag zum Ausschluss der Öffentlichkeit zu. Die gesamte Familie sei schwer traumatisiert, sagte die Anwältin. Es müsse daher nicht jede Einzelheit in die Öffentlichkeit getragen werden. Priorität habe der Schutz des Kindes und der Familie, bekräftigte der Staatsanwalt. «Insofern halte ich den Antrag für begründet.» Erst bei der Verkündung des Urteils soll laut Vorsitzendem Richter die Öffentlichkeit wieder im Gerichtssaal zugelassen sein.


Bildnachweis: © Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa
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