22. Juni 2019 / Allgemein

Mit dem Rad zum Freibad - und zurück?

Aktion Radschlag klärt auf!

Kreis Gütersloh (FKC) - Im Jahr 2018 kam es insgesamt zu 2107 versuchten und vollendeten Fahrraddiebstahlsdelikten im Kreis Gütersloh. Das wollen wir so nicht hinnehmen.

Neben Tätern, die gezielt nach hochwertigen Fahrrädern Ausschau halten, gibt es auch sogenannte Gelegenheitstäter... Diese nutzen beispielsweise Fahrradständer vor Freibädern oder bei größeren Festen, um einen fahrbaren Untersatz für den Heimweg zu bekommen.

Um nicht selber zu Fuß den Heimweg antreten zu müssen, haben wir einige Verhaltenshinweise zusammengestellt:

Sorgen Sie für eine solide Diebstahlssicherung. Die Fahrräder sollten nicht nur verschlossen, sondern auch an einem festen Gegenstand angeschlossen werden (Laternenmast etc.). So können die Räder nicht einfach beiseite getragen werden, um anschließend in Ruhe die Schlösser zu knacken. Informieren Sie sich im Handel über ein hochwertiges Schloss. Nicht alle bieten den gleichen Schutz. Wir empfehlen sogenannte U-Bügelschlösser und Panzerkabelschlösser.

Wenn das Rad jedoch trotz aller Vorsichtsmaßnahmen gestohlen wurde, sollten Fahrradbesitzer in jedem Fall den Diebstahl ihres Fahrrades anzeigen! Verzichten Sie nicht darauf, weil Sie von mangelnden Erfolgsaussichten ausgehen! Wenn die Rahmennummer des Fahrrades bekannt ist, stehen die Chancen, das gestohlene Rad tatsächlich zurückzuerhalten, gar nicht so schlecht. In manchen Fällen gehen die Bestohlenen davon aus, dass die Polizei nur nach versicherten Fahrrädern fahndet. Das ist falsch! Für die polizeiliche Fahndungsarbeit ist es unerheblich, ob es sich um ein versichertes oder unversichertes, ein teures oder billiges Fahrrad handelt. Auch das Alter und der Zustand spielen keine Rolle.

Entscheidend ist: Lassen Sie Ihr Rad polizeilich in der Fahrradhalterdatei der Polizei Gütersloh registrieren! Zwecks Zuordnung gestohlener Räder sollten Fahrradbesitzer insbesondere die individuellen Rahmennummern notieren und der Polizei mittels Fahrradpass übersenden. Diese Daten benötigt die Polizei, um einen Fahndungserfolg zu erzielen. Nur über die Fahrradrahmennummer und eine präzise Beschreibung ist es möglich, ein Rad dem richtigen Besitzer zuzuordnen und einen Fahrraddiebstahl aufzuklären. Die Kreispolizeibehörde Gütersloh hat diese Problematik schon seit längerem erkannt und gibt Fahrradpässe heraus, mit deren Hilfe die Fahrräder fahndungsgerecht beschrieben werden können. Diesen Fahrradpass, der bei allen Polizeidienststellen und vielen Fahrradfachgeschäften im Kreis Gütersloh erhältlich ist, hat einen QR-Code, welcher zu einer Fahrradpass-App führt. Wenn Sie ein Smartphone besitzen, ist die Registrierung Ihres Fahrrades also ganz einfach geworden: Der QR-Code auf dem Fahrradpass führt Sie zu der Fahrradpass-App, über die Sie Ihr Rad unkompliziert online in der Fahrradhalterdatei der Polizei Gütersloh bei folgender Email-Anschrift registrieren lassen können: fahrrad.guetersloh@polizei.nrw.de Den polizeilichen Fahrradpass als App finden Sie auch im App Store oder Google Play Store. Die Registrierung eines Fahrrades kann aber natürlich auch weiterhin auf "konservative" Art und Weise erfolgen: Füllen Sie den Fahrradpass einfach aus (bitte keine Fotos mitschicken!), schicken Sie ihn per Post oder geben Sie ihn bei einer Polizeidienststelle im Kreis ab. Die Registrierung ist kostenlos - aber nur möglich für Fahrradbesitzer, die im Kreis Gütersloh leben! Diese Daten werden dann durch die Polizei in die so genannte Fahrradhalterdatei der Polizei Gütersloh eingegeben. Rund um die Uhr steht diese Datenbank den Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten zur Verfügung, wenn z.B. der Besitzer eines aufgefundenen Fahrrades festgestellt werden soll oder wenn eine Person auf der Straße überprüft wird, deren Fahrrad aus einem Diebstahl stammen könnte. So wurden nicht wenige Diebstähle bereits zu einem Zeitpunkt geklärt, als der Besitzer noch gar nicht wusste, dass ihm sein Fahrrad entwendet worden war. Haben Sie noch Fragen? Wir sind Ihnen gerne behilflich! Schreiben Sie uns eine E-Mail fahrrad.guetersloh@polizei.nrw.de oder rufen Sie uns an, Telefon 05241 869-0.

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